REGIONALVERBAND HOCHRHEIN-BODENSEE
Aufgabe der Siedlungsplanung
Der Regionalverband versucht örtliche und überörtliche Planungen in Einklang zu bringen.
An den Raum wird eine Vielzahl von Ansprüchen gestellt. Soziale und wirtschaftliche Anforderungen sind mit den ökologischen Funktionen des Raumes in Einklang zu bringen, um eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.
Die größten Veränderungen des Raumes werden durch Baumaßnahmen verursacht. Hier spielt die gemeindliche Planung eine wesentliche Rolle. Aufgabe der kommunalen Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungspläne) ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke innerhalb des Gemeindegebietes vorzubereiten und zu leiten.
Die Bauleitplanung dient dazu, die räumliche Entwicklung einer Gemeinde so zu steuern, dass möglichst alle Bedürfnisse aller Bewohner befriedigt werden. Hierbei ist das sog. „Gegenstromprinzip“ zu beachten. D.h. die kommunale Planung hat sich in die Planung des Gesamtraumes einzufügen und die gesamträumliche Planung hat die kommunale Planung zu berücksichtigen.
Aufgabe der Siedlungsplanung des Regionalverbandes ist es u. a., diese an der Gemeindegrenze endende Planung zu prüfen, ob sie sich in den Gesamtraum, also in die Region einfügt und keine Nachteile aus der Planung für die Region entstehen, d.h. der Regionalverband wird im Sinne des Gegenstromprinzips tätig.
Zur Beurteilung der Planungen wird auf die Grundsätze und Ziele des Regionalplanes zurückgegriffen.Auch im Vorfeld der Planungen steht der Regionalverband den Gemeinden zur Verfügung, um von Anfang an mögliche Konfliktpunkte lösen zu können. Insbesondere zwischen Freiraum und Besiedelung besteht in der Regel ein großer Konflikt.
Im Rahmen der Beurteilung der kommunalen Planungen muss die Regionalplanung auch den Konflikt zwischen natürlichem Freiraum und bebauter Umwelt lösen bzw. schlichten.
Hierfür sieht der Regionalplan insbesondere zwei Instrumente vor:
– Regionale Grünzüge und Grünzäsuren.
Grünzüge und Grünzäsuren besitzen siedlungsstrukturierende und ökologische Funktionen. In Grünzügen und Grünzäsuren ist generell keine Besiedelung vorgesehen. Während Grünzüge eher großräumige Bedeutung haben, besitzen Grünzäsuren mehr siedlungsnahe Ausgleichs- und Erholungsfunktionen. Regional bedeutsame Freihaltezonen werden als Grünzäsuren insbesondere in Bereichen mit Ansätzen einer Verdichtung oder in Gebieten mit stark konkurrierenden Nutzungsinteressen ausgewiesen.
Das Thema Nutzungsabwägung bzw. Nutzungsüberlagerung (Nutzungsverträglichkeit) wird künftig weiter an Bedeutung gewinnen. Die Landschaftsrahmenplanung Hochrhein-Bodensee verfeinert das vorliegende Zielkonzept und konkretisiert es räumlich.
Mit dem Kapitel Regionale Siedlungsstruktur im Regionalplan werden Grundsätze und Ziele für die Entwicklung des Raumes festgelegt. So werden sog. zentrale Orte ausgewiesen, die für einen Verflechtungsbereich Versorgungsaufgaben wahrnehmen sollen. Nur so ist die Versorgung der Bevölkerung im Gesamtraum gewährleistet. I. d. R. sind diese Orte für das Umland verkehrlich gut erschlossen, so dass eine gute Erreichbarkeit für jedermann gegeben ist. Je nach Zentralitätsstufe haben diese Orte mehr oder weniger große Versorgungsaufgaben zu übernehmen.
Daneben legt der Regionalplan u. a. Entwicklungsachsen, in denen eine Entwicklung gefördert wird, Siedlungsbereiche, in denen die Siedlungstätigkeit schwerpunktmäßig konzentriert wird, oder auch Schwerpunkte für Industrie und Dienstleistungen fest.