REGIONALVERBAND HOCHRHEIN-BODENSEE
Sachstand Fortschreibung Teilregionalplan Oberflächennahe Rohstoffe (2021)
In ihrer Sitzung am 27. April 2021 in Bad Säckingen hat die Verbandsversammlung des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee nach Vorberatung durch den Planungsausschuss die eingegangenen Stellungnahmen aus dem 2. Anhörungsverfahren abschließend geprüft und abgewogen und die Satzung zum Teilregionalplan Oberflächennahe Rohstoffe (2021) beschlossen.
Die in der Sitzung vom 27. April 2021 behandelten Unterlagen stehen hier zur Verfügung:
Link zu den Unterlagen
Prüfung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zur Fortschreibung
Gemäß § 12 Abs. 4 LplG sind alle Anregungen zu prüfen und das Ergebnis der Prüfung (Abwägung) ist den Absendern mitzuteilen.
Anregungen zum 1. Anhörungsentwurf (Anhörungszeitraum bis 4. März 2019) und deren Behandlung (7. Juli 2020) finden Sie hier:
– Anregungen/Abwägung (1. Anhörungsentwurf) der Träger öffentlicher Belange
– Anregungen/Abwägung (1. Anhörungsentwurf) aus der Öffentlichkeitsbeteiligung (aus Gründen des Datenschutzes anonymisiert)
Anregungen zum 2. Anhörungsentwurf (Anhörungszeitraum bis 6. November 2020) und deren Behandlung (27. April 2021) finden Sie hier:
– Anregungen/Abwägung zum 2. Anhörungsentwurf der Träger öffentlicher Belange
– Anregungen/Abwägungzum 2. Anhörungsentwurf aus der Öffentlichkeitsbeteiligung (aus Gründen des Datenschutzes anonymisiert)
Weitere Verfahrensschritte
Das Planaufstellungsverfahren ist damit jedoch noch nicht vollständig abgeschlossen. Zunächst muss der als Satzung beschlossene Teilregionalplan der Obersten Raumordnungsbehörde (Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg) zur Genehmigung vorgelegt werden.
Die Fortschreibung des Teilregionalplans tritt erst nach erfolgter Genehmigung/ Verbindlichkeitserklärung und Bekanntmachung des Plans in Kraft (erst damit erfolgt das Außerkrafttreten des derzeit geltenden Teilregionalplans Oberflächennahe Rohstoffe (2005)).
Teilregionalplan Oberflächennahe Rohstoffe (2005)
Der derzeit geltende Teilregionalplan Oberflächennahe Rohstoffe (2005) ist durch die Veröffentlichung der Genehmigung im Staatsanzeiger am 14.03.2005 verbindlich geworden.
Die Raumnutzungskarten werden in niedriger Auflösung zum Download bereitgestellt.
1. Änderung Teilregionalplan Oberflächennahe Rohstoffe Engen-Anselfingen
Mit Datum vom 24. Februar 2009 hatte das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg die 1. Änderung des Teilregionalplanes für den Raum Engen-Anselfingen genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung ist am 13. März 2009 im Staatsanzeiger Baden-Württemberg – Zentralblatt öffentlich bekanntgemacht worden. Damit ist die Verbindlichkeit eingetreten.
2. Änderung Teilregionalplan Oberflächennahe Rohstoffe Efringen-Kirchen
Mit Datum vom 31. Oktober 2014 hatte das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg die 2. Änderung des Teilregionalplanes für den Raum Efringen-Kirchen, Bereich Istein, genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung ist am 14. November 2014 im Staatsanzeiger Baden-Württemberg – Zentralblatt öffentlich bekanntgemacht worden. Damit ist die Verbindlichkeit eingetreten.
Folgende Dateien können Sie unter Downloads herunterladen:
TRP Oberflächennahe Rohstoffe (2005)
TRP Oberflächennahe Rohstoffe (Text – 1,1 MB)
Anhang 1 – Objektblätter VRG LK KN (3,1 MB)
Anhang 1 – Objektblätter VRG LK LOE (2,7 MB)
Anhang 1 – Objektblätter VRG LK WT (2,9 MB)
Anhang 2 – Objektblätter SG LK KN (2,8 MB)
Anhang 2 – Objektblätter SG LK LOE (1,4 MB)
Anhang 2 – Objektblätter SG LK WT (1,6 MB)
Anhang 3 – Natura2000 – Erheblichkeitsabschätzung (156 kb)
Raumnutzungskarte West (LOE)
Raumnutzungskarte Mitte (WT)
Raumnutzungskarte Ost (KN)
1. Änderung Teilregionalplan Engen-Anselfingen (2009)
Text 1. Aenderung TRP Roh – Engen-Anselfingen
2. Änderung Teilregionalplan Efringen-Kirchen (2014)
2. Änderung TRP Roh Efringen-Kirchen