REGIONALVERBAND HOCHRHEIN-BODENSEE
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Die rechtliche Organisation der Regionalplanung ist im Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg festgesetzt.
Der Regionalverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze unter eigener Verantwortung verwaltet. Das Land Baden-Württemberg ist in 12 Planungsregionen (10 Regionalverbände, Verband Stuttgart und Verband Region Rhein-Neckar) gegliedert. Rechtliche Grundlage ist das Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg.
Oberstes Entscheidungsorgan des kommunal verfaßten Regionalverbandes ist die Verbandsversammlung. Die 58 Mitglieder des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee werden von den Kreistagen der Landkreise Lörrach, Waldshut und Konstanz für fünf Jahre gewählt.
Die Leitung liegt beim ehrenamtlichen Verbandsvorsitzenden, der für die jeweils laufende Wahlperiode aus der Mitte der Verbandsversammlung gewählt wird. Sein hauptamtlicher Stellvertreter und Leiter der Geschäftsstelle ist der Verbandsdirektor.
Die konstituierende Sitzung des Regionalverbandes Hochrhein-Bodensee für die 1. Wahlperiode fand am 22. November 1973 statt.
Zwischen den Kommunen auf der einen und dem Land auf der anderen Seite sind die Regionen in Baden-Württemberg die für die Regionalplanung zuständige Planungsebene.
Die Arbeitsgemeinschaft der Regionalverbände hat gemeinsam mit der Landeszentrale für politische Bildung 2011 eine Publikation über die Funktionsweisen und Aufgaben der Regionalverbände herausgegeben. Diese Publikation steht auf der Homepage der Landeszentrale für politischen Bildung zum Download zur Verfügung.
