Medienmitteilung:
Anfang August (03.08.) hat die Landesregierung Baden-Württemberg eine neue Fassung der Planungsgrundlage Windenergie und Auerhuhn veröffentlicht. Danach müssen die Regionalverbände potenzielle Flächen für die Windernte im Blick auf den Schutz des Auerhuhns neu bewerten, da zusätzliche Flächen ausgewiesen wurden, auf denen artenschutzrechtliche Prüfungen in Bezug auf das Auerhuhn entfallen können. Das nun vorgelegte Papier ersetzt die bisherige, knapp ein Jahr alte Planungsgrundlage. Die Neufassung sieht jetzt an mehreren Stellen im Schwarzwald weitere Potenzialflächen vor, für die noch im letzten Jahr eine Zurückstellung empfohlen worden war. Diese können jetzt leichter für Windkraft genutzt werden. Fünf Regionalverbände müssen deshalb ihre bereits angelaufenen Planungen nachjustieren.