REGIONALVERBAND HOCHRHEIN-BODENSEE
Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Gesamtfortschreibung des Regionalplans für die Region Hochrhein-Bodensee – Regionalplan 3.0
gemäß § 9 Absätze 1 bis 3 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in der Fassung vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. I Nr. 88) in Verbindung mit § 12 Absatz 3 des Landesplanungsgesetzes (LplG) in der Fassung vom 10. Juli 2003 (GBl. S. 385), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 7. Februar 2023 (GBl. S. 26, 42).
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee hat am 16. Mai 2023 in öffentlicher Sitzung den Anhörungsentwurf zur Fortschreibung des Regionalplans Hochrhein-Bodensee ohne die Plankapitel „Gebiete für Rohstoffvorkommen“ und „Standorte für regionalbedeutsame Windkraftanlagen“ beschlossen.
Der Planentwurf enthält Festlegungen zur Räumlichen Entwicklung und Ordnung in der Region, zur Regionalen Siedlungsstruktur (Raumkategorien, Entwicklungsachsen, Zentrale Orte, Siedlungsentwicklung), zur Regionalen Freiraumstruktur (Regionale Grünzüge und Grünzäsuren, Gebiete für besonderen Freiraumschutz, Gebiete zur Sicherung von Wasservorkommen, Gebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz) und zur Regionalen Infrastruktur (Integrierte Infrastrukturentwicklung, Straßenverkehr, Schienenverkehr, Schienenpersonennahverkehr, Güterverkehr, Flugverkehr, Fahrradverkehr).
Zum Planungsgebiet gehören der Landkreis Lörrach, der Landkreis Waldshut und der Landkreis Konstanz.
Der Planentwurf samt Begründung mit Umweltbericht (sowie weitere zweckdienliche Unterlagen) liegen
vom 19. Juni 2023 bis einschließlich 27. Oktober 2023
zur kostenlosen Einsicht für jedermann bei folgenden Stellen während der Sprechzeiten aus:
Regionalverband Hochrhein-Bodensee
Im Wallgraben 50, 79761 Waldshut-Tiengen
Sprechzeiten: Montag bis Freitag 9.00-12.00 Uhr, sowie Montag bis Donnerstag 14.00-16.00 Uhr
Landratsamt Konstanz
Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz, Raum B 225
Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.00-12.00 Uhr, sowie Montag bis Donnerstag 14.00-16.00 Uhr
Landratsamt Lörrach
Im Entenbad 11+13, 79541 Lörrach-Hauingen, Zimmer Nr. 2.04,
Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8.00-12.30 Uhr sowie Donnerstag, 13:30 – 17:30 Uhr
Landratsamt Waldshut
Industriestraße 2, 79761 Waldshut-Tiengen, Raum 39,
Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Freitag 8.30-12.30 Uhr sowie Dienstag 13:30 bis 17:30 Uhr und Donnerstag 8:30 bis 15.30 Uhr
Der Planentwurf samt Begründung mit Umweltbericht (sowie weitere zweckdienliche Unterlagen) können während des genannten Zeitraums auch im Internet unter https://hochrhein-bodensee.de/ eingesehen und abgerufen werden.
Zu dem Planentwurf, dessen Begründung und dem Umweltbericht (sowie zu den weiteren zweckdienlichen Unterlagen) kann jedermann gegenüber dem Regionalverband Hochrhein-Bodensee bis spätestens 27. Oktober 2023 schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch unter beteiligung@hochrhein-bodensee.de Stellung nehmen.
Nach Ablauf dieser Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 ROG). Der Regionalverband prüft die vorgebrachten Stellungnahmen und teilt das Ergebnis der Prüfung den Absendern mit. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung dadurch ersetzt werden, dass Einsicht in das Ergebnis beim Regionalverband oder einem Landkreis der Region während der Sprechzeiten ermöglicht wird. Darauf wird gegebenenfalls durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen.
Die in diesem Verfahren zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans für die Region Hochrhein-Bodensee angegeben personenbezogenen Daten werden zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe im Sinne des Artikel 6 Abs. 1 lit e) der Datenschutz-Grundverordnung i. V. m. § 9 Abs. 1 und 3 ROG i. V. m. § 12 Absatz 1 LplG unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung sowie des Bundes- und Landesdatenschutzgesetzes entsprechend der Datenschutzerklärung des Regionalverbandes Hochrhein-Bodensee verarbeitet (https://hochrhein-bodensee.de/datenschutz). Dort sind u. a. nähere Informationen zum Auskunftsrecht, zum Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung, zum Recht auf Widerspruch und Beschwerde dargestellt
Waldshut-Tiengen, 26.05.2023
gez. Dr. Kistler
Verbandsvorsitzender