REGIONALVERBAND HOCHRHEIN-BODENSEE

Wichtiger Meilenstein für die Elektrifizierung der Hochrheinbahn
Das Eisenbahnbundesamt (EBA) hat im Dezember 2024 die Planfeststellungsbeschlüsse zur Elektrifizierung der Hochrheinbahn erlassen. Somit besteht Baurecht für die Modernisierung und den Ausbau der 75 Kilometer langen Bahnstrecke zwischen Basel und Erzingen (Baden). Die Planfeststellungsbeschlüsse sind ein weiterer wichtiger Schritt für die Elektrifizierung der Hochrheinbahn. Dabei wird die gesamte Strecke nicht nur mit elektrischem Fahrdraht ausgestattet, sondern auf der ganzen Länge auch umfassend modernisiert. So werden drei Haltepunkte auf der Hochrheinstrecke neu gebaut und 16 weitere Bahnstationen umfassend erneuert.
17. Februar 2025/von Franziska Hirsch
MORO Wohnungsbau – Wohnraum schaffen durch interkommunale adaptive Entwicklungsplanung
In der aktuellen Ausgabe der MORO Informationen 22/1, welche vom BBSR 2024 veröffentlicht wurde, wird das Modellprojekt "Wohnraum schaffen durch interkommunale adaptive Entwicklungsplanung" vorgestellt, an dem der Regionalverband Hochrhein-Bodensee beteiligt ist. Die Information bietet sowohl einen Überblick über Herausforderungen und Ziele des Modellprojektes, als auch über die geplanten methodischen Ansätze zur Bewältigung des Wohnraumbedarfs in der Region Hochrhein-Bodensee.
24. Januar 2025/von Franziska Hirsch
Medienmitteilung: Wasserstoffstrategie SüdwestBW eingereicht!
Eine breite Allianz aus Landkreisen und Wirtschaftsverbänden hat einen Fahrplan zum Wasserstoffhochlauf im Dreiländereck entwickelt. Hintergrund ist der dringend notwendige Anschluss an das zukünftige Fernleitungsnetz und der Aufbau regionaler Erzeugungskapazitäten. Damit muss die zukünftige Versorgung mit aus regenerativen Quellen erzeugtem Wasserstoff gesichert werden, der zu einem entscheidenden Standortfaktor wird. Am Freitag nahm Staatssekretär Dr. Andre Baumann das Strategiepapier am Rande des Europäischen Wasserstoffgipfels in Straßburg entgegen.
8. November 2024/von Franziska Hirsch
Tiefengeothermiegipfel Oberrhein 2024
Der Oberrheingraben verfügt über ein enormes Potenzial für die Umsetzung der Energie-und Wärmewende. Durch die besondere Geologie finden sich deutschlandweit in vergleichbaren Tiefen bereits hohe Thermalwassertemperaturen. In der Realisierung der Projekte treten jedoch immer wieder Herausforderungen auf, die eine schnelle und raumverträgliche Umsetzung erschweren. Der Tiefengeothermiegipfel soll aktuelle Erkenntnisse und Fragestellungen aufgreifen sowie Lösungsansätze aufzeigen, die der Nutzung des geothermischen Potenzials am Oberrhein dienen. Der Einladung der Regionalverbände sind rund 200 Interessierte aus Politik, Verwaltung und Energiewirtschaft sind der Einladung gefolgt.
1. August 2024/von Franziska Hirsch
Öffentliche Bekanntmachung: Erteilung der Genehmigung Teilregionalplan Oberflächennahe Rohstoffe (2021)
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg hat durch Bescheid vom 27. Juni 2024 - Aktenzeichen: MLW14-24-160/50/69- gemäß § 13 Absatz 1 LplG den am 27. April 2021 von der Verbandsversammlung als Satzung beschlossenen Teilregionalplan Oberflächennahe Rohstoffe für die Region Hochrhein-Bodensee (2021) genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Durch die öffentliche Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung wird der Teilregionalplan Oberflächennahe Rohstoffe für die Region Hochrhein-Bodensee (2021) verbindlich, soweit die Genehmigung keine Ausnahmen von der Verbindlichkeit enthält.
11. Juli 2024/von Franziska HirschDie Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Durch die öffentliche Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung wird der Teilregionalplan Oberflächennahe Rohstoffe für die Region Hochrhein-Bodensee (2021) verbindlich, soweit die Genehmigung keine Ausnahmen von der Verbindlichkeit enthält.

Landesentwicklungsplan: Mitwirken ist nun auch online möglich
Das LEP-Portal eröffnet einen neuen Weg, um frühzeitig Erfahrungen und Sichtweisen aus Wissenschaft, Politik und Verwaltung sowie aus Verbänden und der Bürgerschaft zusammenzutragen: es können bis zum 31. Oktober 2024 Kommentare und strukturierte Stellungnahmen zum sogenannten „Eckpunktepapier“ abgegeben werden. Das Papier fasst als Diskussionsangebot erste Überlegungen zur möglichen Ausgestaltung des neuen LEP zusammen und dient der Strukturierung der Diskussion.
12. Juni 2024/von Franziska Hirsch