REGIONALVERBAND HOCHRHEIN-BODENSEE
Regionalplan 3.1 – Teilfortschreibung Freiflächen-Photovoltaik für die Region Hochrhein-Bodensee
2. Anhörungsentwurf
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee hat am 25. März 2025 in öffentlicher Sitzung den 2. Anhörungsentwurf zur Teilfortschreibung 3.1 Freiflächen-Photovoltaik des Regionalplans Hochrhein-Bodensee beschlossen.
Zum Planungsgebiet gehören der Landkreis Lörrach, der Landkreis Waldshut und der Landkreis Konstanz.
Der Planentwurf enthält Festlegungen zur räumlichen Sicherung von Flächen für Freiflächen-Photovoltaik-Nutzung in Form von Vorranggebieten. Zudem enthält er Bestimmungen für die nachgeordnete Planungsebene sowie Festlegungen zur Zulässigkeit anderer Nutzungen und einer konfliktminimierenden Standortwahl innerhalb der Vorranggebiete. Die erneute Anhörung bezieht sich auf die geänderten Teile des Planentwurfs und ist auf diese beschränkt.
Anregungen, Hinweise oder Stellungnahmen können vom 16. April 2025 bis einschließlich 16. Mai 2025 per E-Mail an beteiligung@hochrhein-bodensee.de geschickt werden. Nach Ablauf dieser Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 ROG). Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie in der Öffentlichen Bekanntmachung.
Als webseitenbasiertes Kartentool können die Vorranggebiete FFPV unter www.solarenergie-hochrhein-bodensee.de eingesehen werden. Hinweise, welche im oben genannten Zeitraum über das Kartentool eingehen, werden wie Hinweise im Anhörungsverfahren behandelt.
Hinweis zur Datenverarbeitung:
Personenbezogene Daten werden von uns nur dann verarbeitet, wenn uns dies gesetzlich gestattet ist oder Sie uns Ihre Einwilligung erteilt haben. Gemäß Artikel 6 Abs. 1 Nr. e) der
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist die Verarbeitung rechtmäßig, wenn sie für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in
Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde. Dies greift hier, da die Aufstellung des Regionalplans sowohl im öffentlichen Interesse liegt und der Regionalverband das Verfahren auch als Pflichtaufgabe gemäß dem Raumordnungsgesetz (ROG) und dem Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg (LplG) durchführt.
Die in diesem Verfahren angegebenen und uns über den oben genannten Mail-Link zugeleiteten personenbezogenen Daten werden entsprechend der hier abrufbaren Datenschutzerklärung des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee verarbeitet. Dort sind nähere Informationen zum Auskunftsrecht, zum Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung sowie zum Recht auf Widerspruch und Beschwerde dargelegt.
Für die Anhörung werden folgende Unterlagen bereitgestellt:
1) Öffentliche Bekanntmachung (PDF)
2) Satzungsentwurf (PDF)
Regionalplan 3.1 – 2. Anhörungsentwurf Teilfortschreibung Freiflächen-Photovoltaik
3) Plansätze und Begründung (PDF)
a) Plansätze und Begründung ohne Änderungsmodus
b) Plansätze und Begründung mit Darstellung der Änderungen nach 1. Anhörung
4) Raumnutzungskarten – Maßstab 1:50.000
a) Teilkarten (Raumnutzungskarte) (PDF) DIN A3, gegliedert nach Gemeinden (einzeln)
b) Teilkarten (Raumnutzungskarte mit Regionalplan 2000) (PDF) DIN A3, gegliedert nach Gemeinden (einzeln)
c) Teilkarten (Raumnutzungskarte) (PDF) DIN A3
d) Teilkarten (Raumnutzungskarte mit Regionalplan 2000) (PDF) DIN A3
e) Raumnutzungskarte (PDF) DIN A0+
f) Raumnutzungskarte mit Regionalplan 2000 (PDF) DIN A0+
g) Übersichtskarte 2. Anhörung
5) Synopse
6) Umweltbericht (PDF)
7) Zusammenfassung
a) Zusammenfassung (PDF)
b) Résumé en français (PDF)
8) Geodaten (Shape-Format)
Zweckdienliche Unterlagen
9) Flurbilanz 2022 (PDF)