REGIONALVERBAND HOCHRHEIN-BODENSEE
Zweites Öffentliches Beteiligungsverfahren für den Regionalplan zur Windenergie für die Region Hochrhein-Bodensee startet
Am Freitag, 27. Juni 2025 beginnt die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung des Regionalverbandes Hochrhein-Bodensee zu den Gebieten für die Windenergie. Zum ersten Planentwurf fand im Sommer 2024 bereits eine Anhörung statt, die nun ausgewertet und in den Planentwurf eingearbeitet wurde.
Bis zum 31. Juli 2025 können die Bürgerinnen und Bürger zum geänderten Plan erneut ihre Anmerkungen, Hinweise und Anregungen an den Regionalverband Hochrhein-Bodensee richten.
Die Planungsunterlagen sind während der Anhörung auf der Homepage des Regionalverbands unter www.hochrhein-bodensee.de/bekanntmachungen bereitgestellt. Zusätzlich können sie beim Regionalverband vor Ort eingesehen werden. Auch die Anhörung der Kommunen, Behörden und Verbände hat begonnen.
Die Planung dient der räumlichen Steuerung der Windnutzung in der Region. Künftig kann die räumliche Steuerung von Windenergieanlagen nur noch mit dem Regionalplan erfolgen. Unter einer Bedingung: dass mit der Planung das von Bund und Land gesetzte Flächenziel (1,8 % der Regionsfläche) erfüllt wird.
Der Planentwurf enthält dafür Flächen für Windenergie in Form von 40 Vorranggebieten für die Windenergie in den Landkreisen Lörrach, Waldshut und Konstanz mit insgesamt 1,80 % der Regionsfläche, die im Mittel einen Stromertrag von 219 W/qm ermöglichen.