REGIONALVERBAND HOCHRHEIN-BODENSEE
Teilfortschreibungen Erneuerbare Energien
Der Ausbau und die Nutzung von erneuerbaren Energien, besonders die Sonnen- und Windenergie, stellt einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz dar. Aufgabe der Regionalplanung ist hierbei insbesondere die Sicherung von Flächen für die Energieerzeugung aus Wind und Sonne.
Für die Region Hochrhein-Bodensee fasste die Verbandsversammlung am 6. Dezember 2022 den Aufstellungsbeschluss Erneuerbare Energien. Die Umsetzung des Aufstellungsbeschlusses erfolgt im Rahmen der Teilfortschreibung Freiflächenphotovoltaik und der Teilfortschreibung Windenergie.
Teilfortschreibung Freiflächenphotovoltaik
Der Regionalverband Hochrhein-Bodensee verfügt derzeit über keinen gültigen Teilregionalplan Solarenergie.
Ziel der aktuellen Teilfortschreibung Freiflächenphotovoltaik ist es, bis zum Jahr 2025 0,5 %, mindestens jedoch 0,2 % der Regionsfläche für die Freiflächenphotovoltaik zu sichern.
Im Rahmen des Planungsprozesses werden durch die Anwendung der Planungskriterien und unter Berücksichtigung bereits bestehender Solarparks und kommunaler Freiflächenphotovoltaikplanungen geeignete Vorranggebiete identifiziert. Die Festlegung erfolgt in Form von Vorranggebieten in der Raumnutzungskarte und entsprechenden Plansätzen im Textteil.
Hiermit sollen die räumlichen Voraussetzungen für den intensiven Ausbau der erneuerbaren Energien geschaffen und die bundes- sowie landesgesetzlichen Klimaschutzziele umgesetzt werden.
Folgende Meilensteine sind für die Teilfortschreibung Freiflächenphotovoltaik erreicht bzw. geplant:
- Winter 2022 Aufstellungsbeschluss Erneuerbare Energien
- Frühling 2023 Information der Träger der öffentlichen Belange über den Start des Planungsverfahrens
- Anfang Herbst 2023 Scoping
- Herbst 2023 Erstellung der Suchraumkulisse
- Öffentliche Informationsveranstaltung regionale Flächenkonzepte Freiflächen-Photovoltaik und Windenergie (PDF)
- 03.06.2024 bis 11.10.2024 Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Teilfortschreibung 3.1 Freiflächen-Photovoltaik
- Herbst 2025 Satzungsschluss der Teilfortschreibung
Teilregionalplan Windenergie
Der Regionalverband Hochrhein-Bodensee verfügt derzeit über einen gültigen Teilregionalplan Windenergie. Durch insgesamt 7 Vorranggebiete wird eine Fläche von ca. 0,2 % des Regionsgebiets für die Windenergie gesichert.
Ziel der aktuellen Teilfortschreibung Windenergie ist es, bis zum Jahr 2025 mindestens 1,8 % der Regionsfläche des Regionalverbandes für die Windenergienutzung zu sichern.
Im Rahmen des Planungsprozesses werden durch die Anwendung der Planungskriterien und die Berücksichtigung bereits bestehender und geplanter Windparks geeignete Vorranggebiete identifiziert. Die Festlegung erfolgt in Form von Vorranggebieten in der Raumnutzungskarte und entsprechenden Plansätzen im Textteil.
Mit der Teilfortschreibung Windenergie sollen die räumlichen Voraussetzungen für den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien geschaffen und die bundes- sowie landesgesetzlichen Flächenziele umgesetzt werden.
Sollten die festgeschriebenen Flächenbeitragswerte bis nach Ablauf der gesetzlichen Stichtage nicht erreicht werden, sind geplante Windenergievorhaben im gesamten Außenbereich privilegiert zulässig. Die Steuerungsmöglichkeiten der Landes-, Regional- und Kommunalplanung durch Ziele der Raumordnung oder sonstiger Maßnahmen würden entfallen.
Folgende Meilensteine sind für die Teilfortschreibung Windenergie erreicht bzw. geplant:
- Winter 2022 Aufstellungsbeschluss Erneuerbare Energien
- Frühling 2023 Information der Träger der öffentlichen Belange über den Start des Planungsverfahrens
- Anfang Herbst 2023 Scoping
- Herbst 2023 Erstellung der Suchraumkulisse
- 15.04.2024 bis 20.09.2024 Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Teilfortschreibung 3.2 Windenergie
- Öffentliche Informationsveranstaltung regionale Flächenkonzepte Freiflächen-Photovoltaik und Windenergie (PDF)
- Herbst 2025 Satzungsschluss der Teilfortschreibung