Der Regionalplan zur Steuerung der Windenergie in der Region Hochrhein-Bodensee ist beschlossen. Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee hat am 25. November 2025 den Satzungsbeschluss gefasst. Gleichzeitig stellte sie fest, dass künftig Windenergieanlagen in der Region auf die Windenergiegebiete beschränkt sind, da das vom Bund dafür vorgegebene Flächenziel von 1,8 % der Regionsfläche erreicht wird.
Mit der Inbetriebnahme der ersten öffentlich zugänglichen Ladesäule in Binzen setzt die Gemeinde gemeinsam mit der Energieagentur Südwest und dem Netzwerk für nachhaltige Mobilität Kandertal | Oberrhein (NEMO) ein klares Zeichen für zukunftsorientierte Mobilität. Die neuen Ladesäulen befinden sich am Parkplatz der Gemeindehalle und stehen ab sofort allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Besucherinnen und Besuchern von Gemeindehalle, Kindergarten und Grundschule zur Verfügung.
Das Netzwerk für nachhaltige Mobilität Kandertal | Oberrhein (NEMO) erhält eine Förderung des badenova Innovationsfonds für Klima- und Wasserschutz in Höhe von 250.000€. Damit kann die erfolgreiche Arbeit für 3 weitere Jahre fortgesetzt werden. Die zehn Mitgliedsgemeinden und -städte schaffen somit auch in Zukunft mit „NEMO 2.0“ konkrete Mobilitätsangebote vor Ort, die den Umstieg auf alltagstaugliche Alternativen zum privaten Pkw erleichtern und die Lebensqualität vor Ort erhöhen.
Herr Schmidt gehörte 1980 bis 2018 der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Hochrhein-Bodensee an. 1987 bis 2011 war er Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion beim Regionalverband und 2009 bis 2018 einer der ehrenamtlichen Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden. Er war in etlichen Fachausschüssen tätig, in die er sein regionalpolitisches Engagement und seine Fachexpertise einbrachte.
Die Verbandsversammlung des Regionalverband Hochrhein-Bodensee hat am Dienstag, den 30.09.2025 die Teilfortschreibung des Regionalplans „3.1 Freiflächen-Photovoltaik“ beschlossen.
Regionalverband wendet sich mit Schreiben zum Gäubahnausbau an Abgeordnete der Region
Der Regionalverband Hochrhein-Bodensee hat sich mit einem Schreiben zum Bahnausbauprojekt Gäubahn an die Abgeordneten der Region aus Bund und Land gewandt und um Unterstützung gebeten, dass der Ausbau der Gäubahn zügig vorangetrieben und dabei die Interessen der südlichen Gäubahnanlieger bestmöglich berücksichtigt werden sollen.
Der Beirat für Raumentwicklung befasst sich mit einer großen Bandbreite an Themen im Bereich der Raumordnung und Raumentwicklung. Herr Dr. Wilske ist Mitglied im Beirat und als stellvertretender Vorsitzender Teil des Leitungsteams.
Der Beirat für Raumentwicklung beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) berät das BMWSB in Grundsatzfragen von Raumordnung, Raumentwicklung und Raumordnungsrecht. So erarbeitet er Stellungnahmen und Empfehlungen zu aktuellen politischen Fragestellungen. Die Bandbreite kann beispielsweise von der Anpassung an den Klimawandel, den Ausbau erneuerbarer Energien und die Sicherung der Daseinsvorsorge über die Bewältigung des demografischen Wandels in ländlichen Regionen bis hin zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und resilienter Infrastrukturen reichen.
Am Freitag, 27. Juni 2025 beginnt die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung des Regionalverbandes Hochrhein-Bodensee zu den Gebieten für die Windenergie. Zum ersten Planentwurf fand im Sommer 2024 bereits eine Anhörung statt, die nun ausgewertet und in den Planentwurf eingearbeitet wurde.
Bis zum 31. Juli 2025 können die Bürgerinnen und Bürger zum geänderten Plan erneut ihre Anmerkungen, Hinweise und Anregungen an den Regionalverband Hochrhein-Bodensee richten.
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee hat am 27. Mai 2025 den 2. Anhörungsentwurf zur Teilfortschreibung Windenergie beraten. Die Beteiligung startet nach den Pfingstferien.
Am Mittwoch, 16. April 2025 startete die 2. Öffentlichkeitsbeteiligung des Regionalverbandes Hochrhein-Bodensee für die Flächenkulisse Freiflächen-Photovoltaik (FFPV). Zum ersten Planentwurf fand im Herbst 2024 bereits eine Anhörung statt, die nun ausgewertet und in den Planentwurf eingearbeitet wurde.
Bis zum 16. Mai 2025 können die Bürgerinnen und Bürger zum geänderten Plan erneut ihre Anmerkungen, Hinweise und Anregungen an den Regionalverband Hochrhein-Bodensee richten.








