Öffentliche Bekanntmachung: Erteilung der Genehmigung Teilregionalplan Oberflächennahe Rohstoffe (2021)
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg hat durch Bescheid vom 27. Juni 2024 – Aktenzeichen: MLW14-24-160/50/69- gemäß § 13 Absatz 1 LplG den am 27. April 2021 von der Verbandsversammlung als Satzung beschlossenen Teilregionalplan Oberflächennahe Rohstoffe für die Region Hochrhein-Bodensee (2021) genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Durch die öffentliche Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung wird der Teilregionalplan Oberflächennahe Rohstoffe für die Region Hochrhein-Bodensee (2021) verbindlich, soweit die Genehmigung keine Ausnahmen von der Verbindlichkeit enthält.