REGIONALVERBAND HOCHRHEIN-BODENSEE
Regionalpläne zur Freiflächen-Photovoltaik und zur Windenergie – verbindlich
Die beiden Teilfortschreibungen zu den erneuerbaren Energien 3.1 „Freiflächen-Photovoltaik“ und der Regionalplan 3.2 „Windenergie“ sind mit den öffentlichen Bekanntmachungen nun verbindlich. Für die Windplanung wurde gleichzeitig auch bekannt gemacht, dass für die Region Hochrhein-Bodensee das regionalisierte Teilflächenziel von 1,8 % der Regionsfläche erreicht wurde.
Damit sind die beiden seit Dezember 2022 laufenden Panverfahren abgeschlossen.
Mit der Teilfortschreibung des Regionalplans 3.1 „Freiflächen-Photovoltaik“ konnten in der Region zwischen Lörrach und Konstanz insgesamt 201 Vorranggebiete mit zusammen 1.840,5 ha für Freiflächen-Solarprojekte gesichert werden. Für die konkrete Realisierung von Solarparks braucht es, außer in den Bereichen mit bauplanungsrechtlicher Privilegierung, noch eine konkretisierende Planung der Kommunen. In vielen Fällen ist diese bereits im Gang.
Die Teilfortschreibung des Regionalplans 3.2 „Windenergie“ beinhaltet insgesamt 40 Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windenergieanlagen auf einer Fläche von 5.011,7 ha. Diese Gebiete entsprechen 1,8 % der Regionsfläche. Mit dem Erreichen des Flächenziels für die Region wird die Steuerungswirkung des Regionalplans ausgelöst, so dass Windenergielagen nur noch in für diese vorgesehenen Windenergiegebieten zulässig sind. Damit besteht nun Gewissheit, auf welchen Flächen in den Landkreisen Lörrach, Waldshut und Konstanz Windenergieanlagen entstehen können. Für die Errichtung einer Windenergieanlage muss noch ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden. In diesen werden die konkreten Standorte und Projekteigenschaften eingehend geprüft.







