REGIONALVERBAND HOCHRHEIN-BODENSEE
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Die rechtliche Organisation der Regionalplanung ist im Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg festgesetzt.
Der Regionalverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze unter eigener Verantwortung verwaltet. Das Land Baden-Württemberg ist in 12 Planungsregionen (10 Regionalverbände, Verband Stuttgart und Verband Region Rhein-Neckar) gegliedert. Rechtliche Grundlage ist das Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg.
Oberstes Entscheidungsorgan des kommunal verfassten Regionalverbandes ist die Verbandsversammlung. Die Mitglieder des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee werden von den Kreistagen der Landkreise Lörrach, Waldshut und Konstanz für fünf Jahre gewählt.
Die Leitung liegt beim ehrenamtlichen Verbandsvorsitzenden, der für die jeweils laufende Wahlperiode aus der Mitte der Verbandsversammlung gewählt wird. Sein hauptamtlicher Stellvertreter und Leiter der Geschäftsstelle ist der Verbandsdirektor.
Die konstituierende Sitzung des Regionalverbandes Hochrhein-Bodensee für die 1. Wahlperiode fand am 22. November 1973 statt.
Zwischen den Kommunen auf der einen und dem Land auf der anderen Seite sind die Regionen in Baden-Württemberg die für die Regionalplanung zuständige Planungsebene.
Weitere Informationen und aktuelle Themen finden Sie auf der Internetseite der Arbeitsgemeinschaft der Regionalverbände unter www.regionen-bw.de.