REGIONALVERBAND HOCHRHEIN-BODENSEE
2. Teilfortschreibung Regionalplan 2000 – Windenergienutzung
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg genehmigte am 18.12.2018 die am 25. Juli 2017 als Satzung beschlossene 2. Teilfortschreibung Regionalplan 2000 – Windenergienutzung des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee. Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Staatsanzeiger am 18. Januar 2019 haben die Festlegungen Rechtskraft erlangt.
In den 7 regionalplanerisch festgesetzten Vorranggebieten hat die Windkraftnutzung Vorrang vor anderen Nutzungen.
Sie können folgende Dateien herunterladen:
– Plansätze, Begründung, Ergänzungsblätter zur Raumnutzungskarte
– Die Raumnutzungskarte finden Sie auch im Regionalplan 2000.
– Vorgehensweise bei der Ausweisung, zusammenfassende Erklärung
– Downloadmöglichkeit der Vorranggebiete im Shape-Format über das Geoportal Raumordnung Baden-Württemberg