REGIONALVERBAND HOCHRHEIN-BODENSEE
Regionalplan zur Windenergie –Zweiter Anhörungsentwurf beschlossen
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee hat am 27. Mai 2025 den 2. Anhörungsentwurf zur Teilfortschreibung Windenergie beraten. Die Beteiligung startet nach den Pfingstferien.
Der Regionalplan Windenergie bewegt viele Menschen in der Region und heute haben wir einen wichtigen Meilenstein erreicht: der zweite Anhörungsentwurf ist beschlossen. Künftig kann die räumliche Steuerung der Windenergieanlagen nur noch mit dem Regionalplan geleistet werden. Unter einer Bedingung: dass wir das von Bund und Land gesetzte Flächenziel (1,8% der Regionsfläche) erfüllen. Ansonsten gäbe es keine Steuerung mehr. Dieser Verantwortung wollen wir gerecht werden mit einer Teilfortschreibung des Regionalplans.
Unsere Planungsverfahren sind öffentlich, demokratisch und transparent. Viele Menschen haben sich eingebracht, 8.750 Stellungnahmen aus der ersten Anhörung und etliche Veranstaltungen in den letzten Monaten belegen das. Die damit gewonnenen Informationen sind nun eingeflossen und der Entwurf überarbeitet. Heute hat die Verbandsversammlung einstimmig mit 6 Enthaltung grünes Licht für die erneute Anhörung der Öffentlichkeit, Kommunen und Behörden gegeben.
Das Planungsteam beim Regionalverband hat regionsweit nach einheitlichen Kriterien zur Windausbeute, den Siedlungsgebieten, den Infrastrukturen, dem Landschaftsbild, Natur- und Artenschutz und vielen mehr die nun vorliegende Gebietskulisse entwickelt. Dieses Konzept wurde nach der ersten Anhörung überprüft und angepasst. „Die wichtigste Änderungen ergeben sich aus der Minderung der Umfassungswirkung zu Ortslagen, dem Trinkwasserschutz und im Bereich Natur- und Artenschutz“. Damit wird die Planungsleitlinie des Verbandes fortgeführt, Mensch und Natur gleichermaßen vor Überlastungen zu schützen.
Das vorgestellte Planungskonzept beinhaltet 40 Vorranggebiete für die Windenergie in den Landkreisen Lörrach, Waldshut und Konstanz mit insgesamt 5.024 ha Fläche, die im Mittel einen Stromertrag von 219 W/qm ermöglichen. Davon liegen 2.161 ha im Landkreis Lörrach (0,8% der Regionsfläche), 1.801 ha im Landkreis Waldshut (0,6% der Regionsfläche) und 1.062 ha im Landkreis Konstanz (0,4% der Regionsfläche). Nach der ersten Anhörung sind 13 Gebiete entfallen, bei den restlichen Gebieten haben sich am Zuschnitt Änderungen ergeben. „Das ist heute die zentrale Botschaft: mit den nun im Entwurf vorgesehenen Gebieten erreichen wir die Steuerungswirkung. Wir möchten das Verfahren nun zügig zum Abschluss bringen. Die Menschen in der Region und die Kommunen sollen möglichst bald Gewissheit darüber haben, wo in der Region Windenergie entstehen kann, wo aber auch nicht“, erläutert der Verbandsvorsitzende Dr. Kistler. „Um es klar zu sagen: die Hände in den Schoß zu legen und den ungesteuerten Zustand für die Region in Kauf zu nehmen, war für die Verbandsversammlung nie eine Option.“
Die Geschäftsstelle wird nun die Anhörung und Öffentlichkeitsbeteiligung zu dem beschlossenen Anhörungsentwurf vorbereiten, die nach den Pfingstferien starten wird.