REGIONALVERBAND HOCHRHEIN-BODENSEE
Teilfortschreibung 3.2 Windenergie des Regionalplans Hochrhein-Bodensee
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee hat am 25. November 2026 die Teilfortschreibung 3.2 Windenergie des Regionalplans Hochrhein-Bodensee (Kapitel 4.7.2) als Satzung beschlossen und diese wurde beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (Ministerium) angezeigt.
Durch die öffentliche Bekanntmachung der Anzeige am 25. März 2026 wird die Teilfortschreibung 3.2 Windenergie des Regionalplans für die Region Hochrhein-Bodensee verbindlich.
Gleichzeitig wurde am 25. März 2026 die Feststellung des Erreichens des Teilflächenziels nach § 5 Absatz 1 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) öffentlich bekannt gegeben.

Die Unterlagen der verbindlichen Teilfortschreibung 3.2 Windenergie inklusive der Geodaten sind hier zu finden:
Unterlagen
01) Öffentliche Bekanntmachung (PDF)
02) Anzeige beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (PDF)
03) Satzungsbeschluss (PDF)
04) Feststellungsbeschluss (PDF)
05) Plansätze und Begründung (PDF)
06) Raumnutzungskarte
a) Raumnutzungskarte West – Landkreis Lörrach (PDF)
b) Raumnutzungskarte Mitte – Landkreis Waldshut (PDF)
c) Raumnutzungskarte Ost – Landkreis Konstanz (PDF)
07) Strategische Umweltprüfung
a) Umweltbericht (PDF)
b) Anhang I Methodik (PDF)
c) Anhang II Steckbriefe VRG Wind (PDF)
d) Anhang III Natura 2000 (PDF)
e) Anhang IV Kriterien Regionalverband (PDF)
f) Anhang V Steckbriefe VRG Wind zurückgestellt (PDF)
08) Zusammenfassende Erklärung mit Überwachungsmaßnahmen (PDF)
09) Geodaten (Shape)

