REGIONALVERBAND HOCHRHEIN-BODENSEE
Teilregionalplan Oberflächennahe Rohstoffe für die Region Hochrhein-Bodensee (2021) [TRP 2021]
Der Teilregionalplan Oberflächennahe Rohstoffe für die Region Hochrhein-Bodensee (2021) [TRP 2021] wurde am 27. April 2021 von der Verbandsversammlung des Regionalverbands als Satzung beschlossen und am 27. Juni 2024 vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (MLW) genehmigt. Das Planwerk stellt eine Fortschreibung des Teilregionalplanes Oberflächennahe Rohstoffe für die Region Hochrhein-Bodensee (2005) dar und ersetzt diesen, inkl. der in den Folgejahren vorgenommenen Änderungen. Der TRP 2021 wurde mit der am 12.07.2024 erfolgten öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigungserteilung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg verbindlich. Die Festlegungen des TRP 2021 sind insofern bei laufenden und künftigen Verfahren zu beachten (Ziele (Z)) bzw. zu berücksichtigen (Grundsätze (G)).
Den rechtswirksamen TRP 2021 samt der Zusammenfassenden Erklärung und Zusammenstellung der Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen (Monitoring), den Umweltbericht sowie weitere Erläuterungen finden Sie hier.
Prüfung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zur Fortschreibung
Gemäß § 12 Abs. 4 LplG wurden alle Anregungen geprüft und das Ergebnis der Prüfung (Abwägung) den Absendern mitgeteilt.
Anregungen zum 1. Anhörungsentwurf (Anhörungszeitraum bis 4. März 2019) und deren Behandlung (7. Juli 2020) finden Sie hier:
– Anregungen/Abwägung (1. Anhörungsentwurf) der Träger öffentlicher Belange
– Anregungen/Abwägung (1. Anhörungsentwurf) aus der Öffentlichkeitsbeteiligung (aus Gründen des Datenschutzes anonymisiert)
Anregungen zum 2. Anhörungsentwurf (Anhörungszeitraum bis 6. November 2020) und deren Behandlung (27. April 2021) finden Sie hier:
– Anregungen/Abwägung zum 2. Anhörungsentwurf der Träger öffentlicher Belange
– Anregungen/Abwägungzum 2. Anhörungsentwurf aus der Öffentlichkeitsbeteiligung (aus Gründen des Datenschutzes anonymisiert)