REGIONALVERBAND HOCHRHEIN-BODENSEE
Medienmitteilung
Satzungsbeschluss für die Teilfortschreibung des Regionalplans „3.1 Freiflächen-Photovoltaik“ gefasst
Die Verbandsversammlung des Regionalverband Hochrhein-Bodensee hat am Dienstag, den 30.09.2025 die Teilfortschreibung des Regionalplans „3.1 Freiflächen-Photovoltaik“ beschlossen.
Mit der Teilfortschreibung werden in der Region zwischen Konstanz und Lörrach Gebiete für Freiflächen-Solarprojekte gesichert. Damit erfüllt die Region entsprechende Flächenziele des Landes Baden-Württemberg. Der Solarausbau soll vorrangig auf Dächern und versiegelten Flächen erfolgen. Mit der Flächensicherung für Freiflächen-Solarprojekte soll Raum für den Ausbaubedarf gesichert werden, der allein damit nicht gedeckt werden kann.
Insgesamt enthält der Plan 201 Vorranggebiete mit zusammen 1.840,5 ha. Für die konkrete Realisierung von Solarparks braucht es, außer in wenigen Ausnahmen, noch eine konkretisierende Planung der Gemeinden. In vielen Fällen ist diese bereits im Gang ist.
Damit endet das zweieinhalb Jahre dauernde Planaufstellungsverfahren mit innerhalb der vom Land vorgegebenen Frist. In zwei Anhörungen konnten die Gemeinden, die Öffentlichkeit und Fachbehörden sich in das Planungsverfahren einbringen. Damit konnte das Verfahren gegenüber üblichen Planungsabläufen auf die Hälfte beschleunigt werden, ohne dass Beteiligungsmöglichkeiten beschnitten wurden. Dies gelang mit einem so genannten „Sicheren Planungskorridor“, mit dem das Land verlässliche und im Planungsverlauf stabile Rahmenbedingungen gewährleistet hat.
Die Fortschreibungen der Regionalpläne im Bereich der erneuerbaren Energien finden im Zuge der laufenden Energiewende in Deutschland statt. Die Ausweisung der Vorranggebiete in der Freifläche leisten einen Beitrag für den dazugehörigen und notwendigen Ausbau der Photovoltaik.