REGIONALVERBAND HOCHRHEIN-BODENSEE
Regionalplan zur Windenergie – Satzung beschlossen
Der Regionalplan zur Steuerung der Windenergie in der Region Hochrhein-Bodensee ist beschlossen. Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee hat am 25. November 2025 den Satzungsbeschluss gefasst. Gleichzeitig stellte sie fest, dass künftig Windenergieanlagen in der Region auf die Windenergiegebiete beschränkt sind, da das vom Bund dafür vorgegebene Flächenziel von 1,8 % der Regionsfläche erreicht wird.
„Hinter dem Regionalverband liegt ein intensives Planungsverfahren. Unsere Planungen sind öffentlich, demokratisch und transparent. Viele Menschen, Kommunen und Fachbehörden haben sich eingebracht, 9.200 Stellungnahmen aus zwei Anhörungen und etliche Informations- und Dialogveranstaltungen belegen das.“, blickt der Vorsitzende des Regionalverbands, Landrat Dr. Martin Kistler, zurück. „Heute ist nun die wichtigste Botschaft: mit heute festgelegten Gebieten erreichen wir die Steuerungswirkung. Die Menschen in der Region und die Kommunen haben damit Gewissheit darüber, wo in der Region Windenergie entstehen kann, wo aber auch nicht. Dies planerisch gestalten zu können und nicht dem Zufall zu überlassen, war das Hauptanliegen der Verbandsversammlung. Es liegt in der Natur einer solchen Planung, dass man nicht allen Anliegen zu 100% Rechnung tragen kann. Aber bestmögliche Lösungen zu finden, das war unser Anspruch und das haben wir auch erreichen können.“
Das vorgestellte Konzept beinhaltet nach Einarbeitung der Stellungnahmen und Informationen aus den zwei Anhörungsverfahren nun 40 Vorranggebiete für die Windenergie in den Landkreisen Lörrach, Waldshut und Konstanz mit insgesamt 5.011,7 ha Fläche, die im Mittel einen Stromertrag von 219 W/qm ermöglichen. Davon liegen 2.154 ha im Landkreis Lörrach, 1.797,3 ha im Landkreis Waldshut und 1.060,4 ha im Landkreis Konstanz. Diese Gebiete entsprechen 1,8 % der Regionsfläche. Somit ist das von Bund und Land gesetzte Flächenziel (1,8%) erfüllt. Die Kommunen können weitere Gebiet ermöglichen.
Die Geschäftsstelle wird nun die Anzeige des Regionalplans zur Windenergie beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg gemäß §13a Absatz 2 LplG vorbereiten. Nach Abschluss dieses Anzeigeverfahrens kann, vorbehaltlich der Rückmeldung des Ministeriums, der Plan dann in drei Monaten wirksam werden.







